Kleine und verstreute Waldflächen, steigende Kosten und die Folgen des Klimawandels machen die Bewirtschaftung im Kleinprivatwald immer schwieriger. „Mein Wald ist Zukunft – und deiner?“ bringt Waldbesitzer zusammen, bündelt Aufgaben und organisiert eine verlässliche Betreuung – ohne dass Du dein Eigentum aufgibst.
Unser gemeinsames Ziel: Deinen Wald langfristig erhalten, klimaangepasst entwickeln und wirtschaftlich sinnvoll bewirtschaften.
Über 130 Waldeigentümer informierten sich bei der Auftaktveranstaltung in der Bernhardus-Halle in Weiler i.d.B. Vertreter der Forstbehörde des Ostalbkreises sowie der FBG Hornberg beantworteten – zunächst in Form einer Podiumsdiskussion – danach im persönlichen Austausch die Fragen der Besucher.
In den vier Gewannen Bernhardus, Bargauer Horn, Emersberg sowie Burghalde hat eine Inventur der Waldbestände flurstücksübergreifend und eine Einteilung in Bestandesgruppen stattgefunden.
Durch eine gemeinsame Bewirtschaftung können Pflegearbeiten, Holzernte und der Einsatz von Forstunternehmen besser aufeinander abgestimmt und kosteneffizient organisiert werden. So entstehen sinnvoll zusammenhängende Bewirtschaftungseinheiten – Waldeigentum und Eigentumsrechte bleiben dabei selbstverständlich vollständig erhalten.
Vergleichbare Waldbestände werden unabhängig von den Flurstücksgrenzen anhand ihrer Baumarten, ihres Alters, ihres Holzvorrats und der angestrebten waldbaulichen Ziele zu Bestandesgruppen zusammengefasst. Dadurch lassen sich Maßnahmen ebenso wie Kosten und Erlöse transparent, nachvollziehbar und gerecht planen sowie auf die beteiligten Waldeigentümer verteilen.
Fehlt den Bäumen über längere Zeit ausreichend Wasser, können sie ihre natürlichen Abwehrkräfte nicht mehr aufrechterhalten. Dadurch werden sie anfälliger für Schädlinge und Pilzbefall. Im Extremfall kommt es zu großflächigen Waldschäden oder zum Absterben ganzer Bestände. Die Folgen sind erhebliche ökologische und wirtschaftliche Verluste sowie ein deutlicher Wertverlust des Waldes.
Bereits ein kleiner Befallsherd kann sich innerhalb weniger Wochen auf benachbarte Bestände ausbreiten. Regelmäßige Kontrollen und rasches Handeln sind daher entscheidend, um größere Schäden zu vermeiden. Andernfalls drohen großflächige Kahlflächen – oft schneller, als einzelne Waldeigentümer wirksam eingreifen können.
Unzureichend oder nicht bewirtschaftete Waldflächen verlieren an Wert und Ertragskraft. Gleichzeitig steigen die Kosten für Pflege und Bewirtschaftung, während die Holzpreise starken Schwankungen unterliegen. Ohne eine an den Klimawandel angepasste Bewirtschaftungsstrategie nimmt zudem die Holzqualität ab. Was früher oft ein verlässliches Zusatzeinkommen war, wird für viele Waldeigentümer zunehmend zur finanziellen Belastung.
Die Anforderungen an eine moderne Waldbewirtschaftung sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Neben Beruf und Familie bleibt oft wenig Zeit, sich mit Themen wie Waldumbau, Klimaanpassung, Fördermöglichkeiten und langfristiger Planung auseinanderzusetzen. Hinzu kommt, dass für viele Arbeiten spezielle Geräte und Fachkenntnisse erforderlich sind. Besonders bei kleinen und verstreuten Waldflächen ist der Aufwand für einzelne Eigentümer häufig unverhältnismäßig hoch.
Diese Herausforderungen lassen sich nicht ignorieren.
Du musst sie aber nicht allein bewältigen.
Klimafitte Wälder entstehen nicht von allein, sie brauchen einen klaren Plan, fachliche Expertise und kontinuierliche Pflege.
Genau das übernehmen wir für dich:
Gemeinsam mit erfahrenen Forst-Experten entwickeln wir eine Bewirtschaftungsstrategie, die zu deiner Fläche passt – von der Wahl klimaresilienter Baumarten über gezielte Bestandespflege bis hin zur nachhaltigen Bewirtschaftung.
Regelmäßige Kontrollen und fachkundige Pflege der Wälder.
Effizientere Bewirtschaftung durch gebündelte Maßnahmen.
Kleine und verstreut liegende Flächen werden besser bewirtschaftbar.
Kosten und Erlöse werden nachvollziehbar erfasst und nach klaren Regeln verteilt.
Größere Holzmengen eröffnen zusätzliche Vermarktungschancen.
Pflege und Waldumbau und langfristige Ziele werden nachhaltig umgesetzt.
Besonders sinnvoll, wenn …
Werde auch du Teil unsere Initiative von und für Privatwaldbesitzer –
für einen Wald, der Klimawandel, Erträgen und Generationen gleichermaßen standhält.
Der „Mein Wald ist Zukunft w. V.“ (derzeit in Gründung) ist eine Initiative des Ostalbkreises und der dortigen Forstbetriebsgemeinschaften. Sie wird vom Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat unterstützt. Entstanden ist die Idee aus der Überzeugung: Wald braucht heute mehr als gute Absichten – er braucht Fachwissen, Kapazitäten und einen langfristigen Plan.
Als eingetragener Verein (derzeit in Gründung) verfolgen wir kein Gewinnstreben, sondern ein klares Ziel: Private Waldflächen fit für den Klimawandel zu machen und ihren Wert für kommende Generationen zu sichern.
Was uns von anderen Modellen unterscheidet: Dein Wald bleibt dein Eigentum. Wir übernehmen die fachgerechte Bewirtschaftung, teilen die wirtschaftlichen Erträge fair mit dir und bringen dabei das Know-how ein, das für eine klimaresiliente Waldwirtschaft notwendig ist – kommunal verankert, fachlich fundiert und auf Augenhöhe.
Wichtige Entwurfsdokumente gibt es hier zum Herunterladen
„Mein Wald ist Zukunft“ ist der Name für das Modell einer gemeinschaftlichen Waldbewirtschaftung im Ostalbkreis. Ziel ist es, kleine und verstreut liegende Privatwaldflächen so zu bündeln, dass sie fachkundig, nachhaltig und wirtschaftlich bewirtschaftet werden können. Dabei bleiben die einzelnen Waldgrundstücke im Eigentum der jeweiligen Waldbesitzenden.
Der Name steht gleichzeitig für den zu gründenden wirtschaftlichen Verein, in dem die teilnehmenden Waldeigentümer organisiert sind. Der Verein ist verantwortlich für alle durchzuführenden forstlichen Maßnahmen sowie die gesamte finanzielle Abwicklung. Er bildet die kreisweite Dachorganisation für mehrere lokale Waldbewirtschaftungsgemeinschaften.
Neue Gebiete können unter der Dachorganisation „Mein Wald ist Zukunft“ hinzukommen, wenn ausreichend Interesse, Flächen und die Grundlage für eine praktikable Bewirtschaftung vorhanden sind.
Die Dachorganisation übernimmt Aufgaben, die einzelne Waldbesitzende oder kleine lokale Gruppen nicht allein leisten können. Somit wird eine professionelle Lösung für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung auch im Kleinprivatwaldbereich im Ostalbkreis ermöglicht.
Kleine, verstreut liegende Flächen, steigende Kosten, Zeitmangel und die Folgen von Trockenheit, Sturm und Borkenkäfer machen die Einzelbewirtschaftung vielerorts schwierig. Im Ostalbkreis verteilen sich rund 18.000 Hektar Kleinprivatwald auf mehr als 25.000 Flurstücke und 10.000 Eigentümer. Viele Maßnahmen sind auf kleinen Einzelparzellen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand umsetzbar.
Die Ziele der gemeinschaftlichen Waldbewirtschaftung sind insbesondere:
Das Angebot richtet sich besonders an:
Einzelne Flurstücke müssen nicht unmittelbar aneinandergrenzen. Für eine lokale Waldbewirtschaftungsgemeinschaft ist jedoch ein räumlich zusammenhängender oder sinnvoll abgrenzbarer Bereich wichtig, damit Planung, Betreuung und Maßnahmen gebündelt werden können.
Flächen außerhalb der aktuell vorgesehenen Gebiete können mit einbezogen werden, sofern sie sinnvoll zu einem der Gebiete zugeordnet werden können. Der Wirkungsbereich von „Mein Wald ist Zukunft“ umfasst den Ostalbkreis und regional angrenzende Flächen, d.h. neue Gebiete können unter dem Dach „Mein Wald ist Zukunft“ hinzukommen, wenn ausreichend Interesse, Flächen und die Grundlage für eine praktikable Bewirtschaftung vorhanden sind.
Nein. Im Waldpflegevertrag zwischen Waldeigentümer und Organisation werden die konkreten Waldgrundstücke aufgeführt, die in die gemeinschaftliche Bewirtschaftung einbezogen werden. Eine Teilnahme mit ausgewählten Flächen ist damit grundsätzlich möglich.
Nein. Das Realeigentum an Ihrem Waldgrundstück bleibt vollständig erhalten. Auch Grundbuchrechte, Grundbuchlasten und die Grundsteuer verbleiben im Außenverhältnis beim Waldeigentümer. Der Waldpflegevertrag regelt ausschließlich die gemeinschaftliche Organisation der Bewirtschaftung.
Beim Gemeinschaftswald, z.B. im Rahmen einer Waldflurneuordnung, entstehen Miteigentumsanteile an einem gemeinschaftlichen Wald; eine eigenständige Bewirtschaftung einzelner Flächen ist dort ausgeschlossen. Beim Modell „Mein Wald ist Zukunft“ bleiben die Grundstücke im Realeigentum der bisherigen Eigentümerinnen und Eigentümer.
Eigenleistungen sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen jedoch der vorherigen Abstimmung mit dem verantwortlichen Förster. Dies dient der Arbeitssicherheit, dem Waldschutz und der Vermeidung von Doppelarbeit. Dabei dürfen Eigenleistungen geplante Arbeiten von Dienstleistern, Anforderungen des Naturschutzes, Verkehrssicherung und Zertifizierung nicht beeinträchtigen und sie müssen mit dem jährlichen Bewirtschaftungsplan abgestimmt werden.
Für den Erwerb von Brennholz sind prinzipiell zwei Wege vorgesehen:
Bereitgestelltes Brennholz und
Selbstwerbung, wobei Selbstwerbung als Eigenarbeit gilt und entsprechend vorab angezeigt, abgestimmt und dokumentiert werden muss.
Der Verein „Mein Wald ist Zukunft w.V.“ wird sich voraussichtlich Ende November 2026 gründen und Anfang 2027 Rechtskraft erlangen. Bis dahin gelten eingereichte Flurstückslisten aus dem Vertragsentwurf als verbindliche Interessenbekundung für eine Mitgliedschaft.
Ein laufender Jahresmitgliedsbeitrag ist nicht vorgesehen. Die Kosten des Geschäftsbetriebs werden über die Mitgliedskonten und die vereinbarten Verteilungsregeln abgebildet.
Jedes Mitglied erhält ein internes Buchkonto. Direkt zurechenbare Kosten und Erlöse werden innerhalb einer Bestandesgruppe grundsätzlich nach dem jeweiligen Flächenanteil verteilt. Nicht direkt zurechenbare Gemeinschaftskosten (z.B. für die Vereinsverwaltung) werden – abhängig von der Kostenart – nach Flächen-, Grundstücks- oder Teilnehmerfaktoren verteilt.
Die Abrechnung erfolgt nicht pauschal über alle Flächen. Kosten und Erlöse werden bestandesgruppenbezogen auf den Mitgliederkonten abgebildet. Dadurch werden Waldstruktur, Maßnahmenaufwand und Erlösmöglichkeiten sachgerecht berücksichtigt. Je nach Ergebnis können am Ende des Wirtschaftsjahres sowohl Erlöse als auch Kosten (Zuschusspflicht) für die Mitglieder entstehen.
Um die finanzielle Stabilität der Organisation sicherzustellen, erfolgen In den ersten zwei Jahren keine Auszahlungen an die Mitglieder; die Ergebnisse werden zunächst auf den individuellen Buchkonten erfasst und verbleiben dort. Ab dem dritten Geschäftsjahr sind Auszahlungen möglich, wenn ein Jahresabschluss festgestellt wurde, die Mitgliederversammlung dies beschließt und eine ausreichende Liquiditätsreserve verbleibt.
Das Betriebsgutachten soll zu Beginn sowie danach im zehnjährigen Turnus erstellt werden. Die Arbeiten für das erste Betriebsgutachten erfolgten im Rahmen des Projektes DIANA. Für alle weiteren Gutachten werden die Kosten als Gemeinschaftskosten erfasst. Diese werden aktuell zwischen 50% und 80% vom Land Baden-Württemberg gefördert.
Der Beitrag fällt für die gemeinschaftlich bewirtschafteten Flächen bei der Waldgemeinschaft (Verein „Mein Wald ist Zukunft“) statt bei den einzelnen Waldbesitzenden an. Durch die Bündelung verringern sich die Kosten für das einzelne Mitglied
Der Waldpflegevertrag regelt insbesondere:
Der Waldpflegevertrag ist gleichzeitig die Beitrittserklärung zum Verein „Mein Wald ist Zukunft w.V.“.
Die konkrete Laufzeit wird im Waldpflegevertrag festgelegt und beträgt 10 Jahre. Das Modell orientiert sich an einer langfristigen Bewirtschaftung und an einem zehnjährigen Planungshorizont für die Betriebsgutachten.
Ein Austritt richtet sich nach den Kündigungsregelungen des Waldpflegevertrags. Ziel ist es, einerseits ausreichend Planungssicherheit für die Gemeinschaft zu schaffen und andererseits eine nachvollziehbare Möglichkeit zum Austritt mit den eigenen Flächen vorzusehen. Eine ordentliche Vertragskündigung ist nach 10 Jahren möglich.
Bei Verkauf oder Schenkung informieren Sie den Bewirtschafter innerhalb eines Monats; der neue Eigentümer soll den Vertrag übernehmen. Erben müssen innerhalb eines Monats erklären, ob sie den Vertrag fortführen möchten – sonst endet er.
Erbengemeinschaften sollen eine vertretungsberechtigte Person benennen.
Eine Doppelmitgliedschaft ist unschädlich.
Eine Zertifizierung ist unerlässlich, da nur zertifiziertes Holz auf den Markt gebracht werden darf. Für die (PEFC-)Zertifizierung wird ausdrücklich verlangt, dass die Mitglieder von „Mein Wald ist Zukunft“ auch jeweils Mitglieder einer örtlichen Forstbetriebsgemeinschaft sind/werden.
Das Modell besteht aus drei Ebenen:
Diese übernimmt die Organisation, Vertragsverwaltung, Bewirtschaftung, Planung, Abrechnung, Fördermittelmanagement, Dienstleistersteuerung und Berichtswesen. „Mein Wald ist Zukunft“ soll als wirtschaftlicher Verein mit Sitz in Aalen organisiert werden.
Die Mitgliederversammlung des Vereins „Mein Wald ist Zukunft w.V.“ ist das oberste beschließende Organ. Sie entscheidet beispielsweise über Satzung, Geschäftsordnung, Vorstand, Haushaltsplan, Jahresrechnung und Gewinnverwendung. Jedes ordentliche Mitglied hat unabhängig von der eingebrachten Flächengröße eine Stimme.
Bei Fragen der Bewirtschaftung ihrer Wälder/ihres Waldes können die Mitglieder über die Gremien des Vereins die zentralen Regeln und Grundsätze mitbestimmen. Sie erhalten jährliche Informationen zu durchgeführten und geplanten Maßnahmen sowie zu wirtschaftlichen Ergebnissen. Darüber hinaus können sie Erläuterungen verlangen und Maßnahmen überprüfen. Als Basispapier für die Bewirtschaftung dienen die Bestandesgruppensteckbriefe.
„Mein Wald ist Zukunft“ schließt einen Betreuungsvertrag mit der Forstverwaltung des Landratsamtes. Dadurch stehen dieselben Forstleute als Ansprechpartner und Betreuer auf der Fläche zur Verfügung wie bisher.
Die forstliche Planung erfolgt durch den Bewirtschafter bzw. beauftragte Fachleute erfolgen. Vorgesehen sind:
Eine Bestandesgruppe fasst Waldflächen zusammen, die in ihren wesentlichen Eigenschaften vergleichbar sind, beispielsweise nach Baumarten, Alter bzw. Baumhöhe, Gelände, Holzvorrat und Bewirtschaftungsziel. Die Zugehörigkeit zu einer Bestandesgruppe orientiert sich nicht nach den Flurstücksgrenzen, sondern nach den gegebenen naturalen Verhältnissen vor Ort. Ein Grundstück kann dabei mehreren Bestandesgruppen angehören.
Bestandesgruppen ermöglichen eine waldbaulich sinnvolle Planung und Bewirtschaftung unabhängig von den oft sehr kleinen Flurstücksgrenzen. Vergleichbare Bestände können gemeinsam gepflegt, genutzt und abgerechnet werden. Das soll sowohl die fachliche Qualität als auch die Wirtschaftlichkeit verbessern.
Grundlage sind forstliche Daten sowie moderne Fernerkundungsverfahren, etwa Drohnen- und Satellitendaten. Diese werden durch vor Ort Begänge ergänzt.
Waldschutz und Verkehrssicherheit sind zentrale Aufgaben der Dachorganisation. In akuten Schadenssituationen muss rasch und fachgerecht gehandelt werden können. Durch die Flächenbündelung entsteht zudem eine bessere Ausgangssituation zur Aufarbeitung der Schäden. Die konkreten Informationswege, Entscheidungsbefugnisse und Abrechnungsregeln sind im Vertrag und Satzung geregelt.
Auch nach einem Schadereignis bleibt eine Waldfläche bis zur nächsten Inventur (nach 10 Jahren) in der zugewiesenen Bestandesgruppe.
Ja, sofern die naturale Situation sich anbietet und die jeweiligen Flächeneigentümer zustimmen, sind zum Beispiel auch Ökokontomaßnahmen auf den Flächen von „Mein Wald ist Zukunft“ möglich.